Computerkasse

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Einfache Lösungen für komplizierte Aufgaben









Sie suchen ein einfach zu bedienendes Kassenprogramm

Hier finden sie ihr Kassenprogramm. Einfach bedienbar - ohne unnötige und überflüssige Funktionen - trotzdem Zeitgerecht und mit allen notwendigen Anforderungen ausgerüstet. Keine neue und kostenintensive Harware nötig. Es genügt ein normaler PC oder Notebook. Preisgünstige Einmalzahlung.

Wählen sie den Button der am Besten zu ihrer Branche oder ihren Vorstellungen passt.

Alle Kassenprogramme bieten ein Demo mit dem sie das Programm in aller Ruhe testen können. Danach entscheiden sie, ob das Kassenprogramm ihre Anforderungenm erfüllt und für ihren Verkauf geeignet ist. Im Demo finden sie auch den Preis und die Möglichkeit zu Bezahlen.

Unsere Kassenprogramme wurden so entwickelt, dass die Bedienung kaum Einarbeitungszeit erfordert. Die Funktionen erschliessen sich meist von selbst.





Mit einem Kassensystem registrierte Geschaeftsvorfaelle sind als elektronisch auswertbare Daten aufzubewahren (§§ 145 und 146 Abgabenordnung). Insbesondere eine Pruefung der nach Gesetz geforderten Unveraenderbarkeit der Daten wird bei der steuerlichen Aussenpruefung kontrollTrainerbedienungen, Chefstorno und Proformarechnungen ohne entsprechende Protokollierungen sind nicht zulaessig[6] Alle mit einer PC-Kasse oder elektronischen Registrierkasse erfassten Einzeldaten einschliesslich etwaiger mit dem Geraet elektronisch erzeugter Rechnungen i. S. des § 14 Umsatzsteuergesetz sind unveraenderbar und vollstaendig aufzubewahren (Einzelaufzeichnungspflicht). EVerdichtung dieser Daten oder ausschliessliche Speicherung der Rechnungsendsummen ist unzulaessig. Ein ausschliessliches Vorhalten aufbewahrungspflichtiger Unterlagen in ausgedruckter Form ist nicht ausreichend. Die digitalen Unterlagen und die Strukturinformationen muesseneinem auswertbaren Datenformat vorliegen. Die Einzelheiten sind in den GdPdU spezifiziert. Von der Einzelaufzeichnungsverpflichtung sind nur solche Geraete befreit, die bauartbedingt nicht oder nur teilweise „aufgeruestet“ werden koennen. Diese Ausnahme laeuft jedoch zum 31. Dezember 2016 aus. Danach darf das Geraet zur Ermittlung der steuerlichen Tageseinnahmen nmehr eingesetzt werden. Mangels weiterer Einsatzmoeglichkeiten ist zu erwarten, dass das Marktsegment der „Billigkassen“ verschwinden wird Die steuerlichen Anforderungen sind eine Reaktion auf in der Barzahlungsbranche vorkommende Steuerverkuerzungspraktiken. Ueber den Umfang, in welcher Hoehe steuerpflichtige Umsaetze verkuerzt werden, sind empirisch gesicherte Statistiken nicht bekannt. Es kann anhandGesamtumsatz einer Branche nur geschaetzt werden, welches Potential die Steuerverkuerzung hat. Da die Barzahlungsbranche in Deutschland mit ca. 2 Millionen Betrieben jaehrliche Umsaetze ueber grob geschaetzt 300 Milliarden Euro erzielt, ist von einem erheblichen Risikopoteauszugehe KassenSichV Auch INSIKA und GoBD in Kombination konnten die Manipulation von Kassen nicht unterbinden. Deshalb trat bereits Ende 2016 die Kassensicherungsverordnung in Kraft, welche einige Pflichten für alle Nutzer von Registrierkassen beinhaltet. Offene Ladenkassen sind somit ausgenommen. Die Inhalte in Kürze[9]: - Pflicht zur technischen Sicherheitseinrichtung - Bonpflicht / Belegausgabepflicht - Datenüberlassung im Rahmen der Kassennachschau - Kassen-Meldepflicht Quelle = wikipedia